Abstrakte Gefahr
…ist gegeben, wenn ein Sachverhalt bei generell-typischer Betrachtungsweise (also losgelöst vom konkreten Einzelfall) regelmäßig in ein Schandesereignis mündet.
Konkrete Gefahr
… liegt vor bei einem Lebenssachverhalt, der
- bei ungehindertem Ablauf
-
in absehbarer Zeit
-
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
-
zu einem Schaden
-
an einem polizeilichen Schutzgut
führen wird.
Diringende Gefahr
e.A.: Gegenwärtigkeit (besondere zeitliche Nähe) des drohenden Schadens
a.A.: besondere Qualität des bedrohten Schutzgutes (wie erhebliche Gefahr)
vermittelnde Ansicht: alternatives Vorliegen
enge Ansicht: kummulatives Vorliegen