I. Passivlegitimation
II. Formelle Rechtmäßigkeit der behördlichen Vollzugsanordnung
→ etwa fehlende oder mangelhafte Begründung
III. Interessenabwägung
1. Erfolgsaussichten der Hauptsache
→ insb. Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts
→ Prüfung des VA wie in der Hauptsache
2. Materielle Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung
→ im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Intenesse eines Beteiligten
IV. Rechtsverletzung des Antragstellers