Kostendeckungsprinzip

Wenn der Staat für eine Leistung Geld fordert (Gebühren erhebt), muss der Staat damit die Kosten der Leistung decken. Er darf insb. keinen Gewinn machen, sondern muss das Äquivalenzprinzip wahren.

Er darf mit den Kosten nach unten abweichen und die Gebühren nach Einkommen staffeln, solange auch noch die höchste Einkommensgruppe nicht mehr als den eigentlichen Wert bezahlt.
-> Es wird jeder nur unterschiedlich mittelbar bezuschusst.
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