Subventionen

Definition:

Subventionen sind alle Leistungen einer rechtsfährigen Einrichtung der öffentlichen Hand an eine von ihr zu unterscheidende rechtsfähige Einrichtung oder an eine Person, die ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und helfen sollen, Ziele im öffentliches Interesse zu verwirklichen.

Subventionsarten:

Es gibt verschiedene Arten von Subventionen, die sich klar dem öffentlich-rechtlichen oder dem privatrechtlichen Bereich zuordnen lassen. In anderen Fällen hängt die Einordnung von den Umständen des Einzelfalls ab.

Zwingend öffentlich-rechtliche Ausgestaltung:

  • Verschonungssubventionen: Bei Verschonungssubventionen werden bestimmte finanzielle Belastungen reduziert, indem Steuern, Abgaben oder Gebühren gesenkt oder erlassen werden.
    Diese Form der Subvention dient oft der Förderung von bestimmten Wirtschaftszweigen oder gesellschaftlichen Gruppen.

Zwingend privatrechtliche Ausgesteltung:

  • Realsubventionen:
    Realsubventionen sind Leistungen in Form von vergünstigten oder kostenlosen Sachwerten, wie z. B. der verbilligten oder unentgeltlichen
    Abgabe von Grundstücken oder Immobilien durch den Staat.

Ausgestaltung sowohl privatrechtlich, öffentlich-rechtlich als auch nach der Zwei-Stufen-Theorie denkbar:

  • Zahlungssubvention: Verlorene Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie dienen z. B. der Unterstützung von Unternehmen oder Forschungsvorhaben.
  • Gewährleistungssubvention: Staatliche Bürgschaften, die dazu dienen, Kredite oder Investitionen abzusichern und dadurch das Risiko für Unternehmen oder Investoren zu reduzieren.
  • Darlehnssubvention: Kredite oder Darlehen, die unter besonders vorteilhaften Bedingungen (z. B. niedrige Zinsen, lange Laufzeiten) im Vergleich zum Markt gewährt werden.
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