Die Legaldefinition der RL 2006/111/EG ist sinngemäß auf nationales Recht übertragbar:
Ein öffentliches Unternehmen ist jedes Unternehmen, auf das die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.