Definition: Unzuverlässigkeit (Gewerberecht)

Unzuverlässig ist derjenige Gewerbetreibende, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird.

-> Der Begriff ist bezogen auf die Anforderungen des jeweiligen Gewerbes auszulegen. 

-> Die Rechtsfolgen (Gewerbeuntersagung) stellen eine subjektive Berufszulassungsschranke iSd Art. 12 I GG dar: Erforderlichkeit zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter.
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