Gefahrbegriffe

Abstrakte Gefahr

…ist gegeben, wenn ein Sachverhalt bei generell-typischer Betrachtungsweise (also losgelöst vom konkreten Einzelfall) regelmäßig in ein Schandesereignis mündet.

Konkrete Gefahr

… liegt vor bei einem Lebenssachverhalt, der

  • bei ungehindertem Ablauf
  • in absehbarer Zeit

  • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit

  • zu einem Schaden

  • an einem polizeilichen Schutzgut

führen wird.

Diringende Gefahr

e.A.: Gegenwärtigkeit (besondere zeitliche Nähe) des drohenden Schadens

a.A.: besondere Qualität des bedrohten Schutzgutes (wie erhebliche Gefahr)

vermittelnde Ansicht: alternatives Vorliegen

enge Ansicht: kummulatives Vorliegen

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